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Suchmaschineneintragung zum Festpreis:
Vor- und Nachteile für den Kunden

Die Vor- und Nachteile bei einer Abrechnung zum Festpreis.

Wie schon an anderer Stelle beschrieben, bieten wir unsere Leistungen mit gleicher Qualität an. Wir sind nicht von abgestuften Qualitätsprogammen (Silber, Platin, Gold, usw.) überzeugt. Jeder Aufwand muss vom Kunden irgendwie entsprechend honoriert werden. Das derzeit marktübliche Abrechnungsmodell nach Festpreis mit den Vor- und Nachteilen:

Das Pauschal-Modell zum Festpreis:

Als Kunde zahlen Sie für die Optimierung, Eintragung und regelmäßiges Ranking einen Festpreis, z.T. verbunden mit einer Garantie für Top-10-Platzierungen. Hier wird Ihnen quasi der volle Aufwand des Dienstleisters angerechnet. Entweder rechnet dieser pro Suchbegriff/Monat oder pro Paket (beispielsweise 50 Keywords)/Monat ab. Die Preise können schnell in Größenordnungen von einigen tausend Euro schnellen.

Vorteile:

  • Für einen festen Betrag wird Ihre Internetpräsenz so optimiert, dass sie optimal in den Suchmaschinen und Katalogen platziert werden. Der eine oder andere Dienstleister verspricht Ihnen sogar "Garantien"

  • Mit einem festen Betrag lassen sich Marketing-Budgets auch wesentlich besser planen. Das gilt umso mehr, wenn es um die Budgetplanung für das Folgejahr geht

Nachteile:

  • Sie zahlen den vollen Aufwand, auch wenn Ihre Zielgruppe und Mitwettbewerber nicht sonderlich zahlreich im Netz sind.

  • Sie zahlen selbst dann, wenn das Ihr Angebot hochoptimiert im Netz steht, aber sich aufgrund mangelndem Interesse nur wenige Interessenten zum Anklicken der Links in den Suchmaschinen bewegen lassen.

  • Eine echte und nachweisliche wirtschaftliche Erfolgskontrolle ist so gut wie nicht möglich, bzw. schwer in einen finanziell messbaren Nutzen umzusetzen.

  • Für kleinere und mittelständische Unternehmen ist der Aufwand für eine professionelle Optimierung und Platzierungen oft schwer einzusehen, bzw. auch kaum zu finanzieren.

 


Pauschalmodell zum Festpreis (Kundensicht) - "Pay-per-Click" (Kundensicht) - Abrechnung aus Dienstleistersicht - Kombi-Abrechnungsmodell - Startseite - Anfrage

 

 

 

Quelle:
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