Vorratsspeicherung - was das genau ist? Jedes Ihrer Telefongespräche im Festnetz, jedes Handytelefonat (mit oder ohne Pre-Paidkarte), jede SMS, jedes e-Mail, jeder Beitrag in den Newsgroups und jeder Chat wird ohne Ihr Zutun automatisch aufgezeichnet!! Verfassungsschutz, BKA (Bundeskriminalamt), MAD (Militärischer Abschirmdienst) , Geheimdienste, Zollbehörden, Strafverfolgungsbehörden und Polizei haben jederzeit uneingeschränkten Zugriff auf Ihre Daten!
Informieren Sie sich hier und unterstützen Sie den Kampf um dieses völlig unsinnige Vorratsdatenspeicherung oder einfach gesagt der Vorratsspeicherung!!
Die Schlagwörter dieser Website auf einen Blick:
Vorratsdatenspeicherung Vorratsspeicherung Telekommunikation BKA Rote Karte TKÜV Internet-Schnüffler TKG Europol Abschirmdienst MAD Zoll Polizei Überwachung abhören Kommunikation Datenschutz Ermittlung Fahndung Ermittlungsmaßnahmen Kriminelle Datenschutzbeauftragter Strafverfolgung Telefonüberwachung Straftaten Sexualstraftaten IMSI-Catcher Telekommunikations-Überwachungsverordnung Politik Bürgerrechte EU Europa
Sie sind hier:
Vorratsdatenspeicherung - Start
Die
Fakten - Stand Anfang Juni 2002
Am 31. Mai 2002 beschloß der Bundesrat, daß unter anderem alle Telekommunikationsunternehmen und Internetprovider zur zwangsweisen Vorratsspeicherung sämtlicher Kundendaten verpflichtet werden sollen. Es handelt sich hierbei um eine Archivierung ohne jeglichen Anfangsverdacht. Konkret sollen also alle
Telefongespräche
SMS-Nachrichten
E-Mails
Newsgroup-Beiträge
besuchte
Webadressen
den staatlichen Behörden auf Abruf in Echtzeit zur Verfügung stehen. Demnach haben nicht nur die Strafverfolgungsbehörden, sondern auch Zollbehörden, Militärischer Abschirmdienst, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und andere staatliche Stellen uneingeschränkten Zugriff auf:
Sämtliche
Verbindungsdaten (Festnetz, Mobilfunk, SMS, eMail, Internetsurfen)
Sämtliche
Nutzungsdaten (was, wann, wo, wielange, mit wem, was im Detail)
Alle Bestandsdaten
Alle Abrechnungsdaten
Wie lange die Daten gespeichert werden sollen ist ebenso offen, wie die Frage, wer denn alles diese Daten einsehen kann. Der Wortlaut laut Pressemitteilung Bundesrat, steht unter http://www.bundesrat.de/pr/pr118_02.html :
Auf Antrag des Landes Niedersachsen hat der Bundesrat heute einen Gesetzentwurf mit dem Ziel beim Deutschen Bundestag eingebracht, den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch dadurch zu verbessern, dass Eingriffsmöglichkeiten der Ermittlungs- und Strafvollstreckungsbehörden im Bereich der Telekommunikationsüberwachung erweitert werden..."
Hört sich ja erst einmal ganz harmlos an. Bekämpfung von Kinderpornogafie und Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch; wer von uns ist nicht dafür. Als Vater von zwei Kindern kann ich das voll und ganz unterstützen. Aber dann steht da plötzlich weiter:
...Die Telekommunikationsüberwachung soll auch bei Verdacht
von Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Verbreitens (Kinder-)pornografischer
Schriften möglich sein. Dadurch soll vor allem die pädophile Kriminalität
im Internet bekämpft werden. Darüber hinaus soll ein so genannter
IMSI-Catcher zur Standorterkennung eines aktiv geschalteten Mobiltelefons
und zur Ermittlung von dessen Geräte- und Kartennummer beitragen. Die
Überwachung der Telekommunikation soll auch zu Fahndungszwecken genutzt
werden..."
Aha, jetzt wird es schon interessanter.
Redaktionell verantwortlich ist Thomas Doussier, Horstheider Weg 2a, 33613 Bielefeld
Impressum
doussier.de - professionelles
suchmaschinen-marketing für kmu und mittelstand
e-Mail: info@doussier.de
Schlagwörter auf einen Blick:
Vorratsdatenspeicherung Vorratsspeicherung Telekommunikation BKA Rote Karte TKÜV Internet-Schnüffler TKG Europol Abschirmdienst MAD Zoll Polizei Überwachung abhören Kommunikation 11. September Datenschutz Ermittlung Fahndung Ermittlungsmaßnahmen Kriminelle Datenschutzbeauftragter Strafverfolgung Telefonüberwachung Straftaten Sexualstraftaten IMSI-Catcher Telekommunikations- Überwachungsverordnung Politik Bürgerrechte EU Europa Grundgesetz